x:nachtrag
Ein besonders heißes Eisen stellen oftmals Nachtragsforderungen der Ausführenden dar. Mit der Anwendung des STLB-Bau entfallen eine Reihe von Ursachen für solche Nachtragsforderungen. Planungsänderungen verursachen aber eben doch manchmal unvermeidbar Nachträge, sei es wegen zusätzlicher Leistungen oder sei es z.B. auch wegen geminderter Mengen oder entfallener Leistungen. In all diesen Fällen kommt es darauf an, bei der Vergütung der Nachträge nicht über den Tisch gezogen zu werden, sondern eine vertragsgemäße und angemessene Vergütung zu finden.
Hierbei leistet x:nachtrag eine wertvolle Hilfe. x:nachtrag erzeugt mit wenig Aufwand eine Vergleichskalkulation, die u.a. auch auf den vom Auftragnehmer gemachten Kalkulationsangaben in den EFB-Blättern beruht. Die technische Handhabung ist schnell erlernt. Bei sachgemäßer Anwendung führt x:nachtrag in vielen Fällen zu einer deutlichen Kostenreduzierung im Bereich der Nachtragsforderungen. Damit macht sich x:nachtrag im wahrsten Sinne des Wortes selbst bezahlt.
Berechnen und bewerten Sie mit x:nachtrag die Vergütungsansprüche bei Nachträgen.
Gehen Sie mit sicherem Wissen in die Nachtragsverhandlung.
Erleichtern Sie sich die Arbeit und sparen Sie Zeit und Geld.
Folgende Vergütungsansprüche werden behandelt:
Überschreitung des Mengenansatzes (Mehrmenge) VOB/B § 2 Nr. 3 Abs. 2
Unterschreitung des Mengenansatzes (Mindermenge) VOB/B § 2 Nr. 3 Abs. 3
Wegfall von Leistungen VOB/B § 2 Nr. 4 / § 8 Nr. 1
Leistungsänderung VOB/B § 2 Nr. 5
Bauzeitverlängerung VOB/B § 2 Nr. 5
usätzliche Leistung VOB/B § 2 Nr. 6